Wussten Sie schon…?

Der wirtschaftliche Schaden durch Kfz Diebstähle belief sich im Jahr 2019 auf knapp 280 Mio. Euro. Rund 14.229 kaskoversicherte Pkws haben alleine in Deutschland im vergangenen Jahr den Besitzer unfreiwillig gewechselt. Prozentual gesehen ist das trotz der hohen Anzahl an Diebstählen eine Senkung um 5 % im Vergleich zu Vorjahr. Im Falle eines Diebstahls entsteht zwischen dem Listenpreis bei der Bank und dem Restwert nach Diebstahl die sogenannte Lücke „GAP“, auf der der Mandant sitzenbleibt. Oft sind es mehrere tausend Euro Differenz, wenn die Diebe das Fahrzeug beschädigen oder einen Unfall bauen. Zusätzliche Deckung, gerade für finanzierte oder geleaste Fahrzeuge, besteht in vielen KFZ-Versicherungsverträgen nicht. Das Problem wird selten erläutert, denn hierfür gibt es die sogenannte GAP Deckung. Lassen Sie Ihren Vertrag auf die Schwächen prüfen und melden Sie sich bei uns für einen Kfz-Beratungstermin