Ihre Zukunft absichern

Mittlerweile gibt es Versicherungen für fast alle Widrigkeiten. Aber welche sind in Ihrem individuellen Fall tatsächlich nötig und welche nicht? Als seriöser Versicherungsexperte rät Schumacher Finanzen & Consulting generell zum Versicherungsabschluss nach dem Prinzip des größten anzunehmenden Unfalls. Ereignisse, die ein finanzielles Desaster bedeuten könnten, müssen zwingend versichert werden. Alles Weitere sollte hingegen im Einzelfall auf Wichtigkeit und Relevanz geprüft werden. Und genau das machen wir.

Versicherungen von A bis Z

Die Bandbreite der Versicherungsleistungen und Tarifgestaltungen der verschiedenen Gesellschaften war noch nie so groß wie heute. Doch Eines haben alle Versicherungsunternehmen gemeinsam: Sie wollen verkaufen. Ob die angebotenen Versicherungen im Einzelfall immer sinnvoll sind, kann jedoch oftmals bezweifelt werden.

Schumacher Finanzen & Consulting ist frei von diesem Vermittlungsdruck. Wir sagen Ihnen auf Grundlage einer gründlichen Bedarfsanalyse, welche Versicherungen Sie tatsächlich benötigen. Seriös, transparent und individuell. Mit anderen Worten: Wir versuchen nicht, Ihnen etwas zu verkaufen, das Sie überhaupt nicht brauchen.

Ein weiterer Vorteil für Sie: Aufgrund eines exklusiven Netzwerkes mit speziellen Anbietern können wir Ihnen nicht nur alle gängigen, sondern auch besondere, außergewöhnliche Versicherungslösungen anbieten. Passgenau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Dabei ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, Ihre Versicherungssituation auf Wunsch regelmäßig auf Aktualität und Sinnhaftigkeit zu überprüfen. Denn private und geschäftliche Situationen ändern sich von Zeit zu Zeit.


Sachversicherung

Sachversicherungen decken eventuelle Schäden und Verluste ab, die Ihren Besitz und Ihr Eigentum betreffen. Dies können Vermögenswerte wie beispielsweise Gebäude, Fahrzeuge, Einrichtungsgegenstände oder Gebrauchsgüter des täglichen Lebens sein. Wir beraten Sie gerne, welche Sachversicherungen für Sie sinnvoll sind.

01.

Jeder ist grundsätzlich für alle Arten von Schäden, die er verursacht, in voller Höhe haftbar.

Die Haftpflichtversicherung – ob Familien- oder Betriebshaftpflicht – ist zum Ausgleich von Vermögensnachteilen infolge solcher gegen den Versicherungsnehmer gerichteten Schadenersatz-Ansprüche verpflichtet und gehört insofern trotz Freiwilligkeit zur notwendigen Standardabsicherung. Weniger bekannt hingegen ist, dass sie auch passiven Rechtsschutz leistet, indem sie gegen unberechtigte Forderungen schützt.

Als freie Kanzlei hat Schumacher Finanzen & Consulting Zugang zu allen in Deutschland angebotenen Versicherungen und kennt neben den vertraglichen Stärken und Schwächen beim Groß- und Kleingedruckten insbesondere das Preis-Leistungs-Verhältnis. Dabei kann es durchaus von Versicherer zu Versicherer variieren, welche Schäden im Einzelnen gedeckt sind. Versicherungssummen, Kündigungsfristen, Regulierungserfahrungen und Selbstbeteiligungen sind weitere Unterschiedsfaktoren, die dem Expertenurteil unterliegen sollten, schließlich können Forderungen Dritter im Schadensfall – betrieblich oder privat – durchaus existenzbedrohend sein.

Vorteile: Abwehr existenzbedrohender Risiken, relativ günstige Tarife, Familienschutz bei Privathaftpflicht, passiver Rechtsschutz

Nachteile: Unterschiede bei Vertragsgestaltung und Schadenregulierung

02.

Etwa drei Viertel der deutschen Haushalte besitzen eine Hausratversicherung.

Ausreichend geschützt sind sie deshalb noch lange nicht. Dabei erstattet eine Hausratversicherung im Schadenfall beschädigte oder entwendete Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände „von gleicher Art und Güte“ zum Neuwert. Neben Sachschäden sind auch dabei entstehende Nebenkosten wie Aufräumkosten, Schutzkosten oder Hotelkosten versichert.

Das Problem ist bekannt: Hausrat wird schon bei der ersten eigenen Wohnung, die meistens noch aus Ivars, Billies oder Tromsös besteht, bei geringer Summe versichert, doch irgendwann hat sich der minimalistische Charme der frühen Jahre allerdings überlebt und die Werthaltigkeit des Inventars nimmt zu wie die Kerzen auf den Geburtstagstorten. Die Police hingegen wandert unangetastet vom Spanplattenregal in den Designer-Schrank. Unterversicherungen sind beim Hausrat nicht selten, obwohl hier selbst ein Ausschluss vertraglich möglich wäre.

Regelmäßige Updates sind also ebenso sinnvoll wie die Prüfung der vertraglich festgelegten Versicherungsobjekte (wie z.B.: Sind Fahrräder oder Glas etc. integriert? ) sowie der versicherten Gefahren (wie z.B.: Ist Überspannung mit versichert?).

Schumacher Finanzen & Consulting bietet auch beim Thema Hausratversicherung Beratungskompetenz beim Kleingedruckten!

03.

Eine Wohngebäudeversicherung schützt den Hauseigentümer vor möglichen finanziellen Folgen, die am Haus durch Feuer, Blitz, Sturm und Hagel sowie bei Schaden durch Leitungswasser entstehen können.

Solche Schäden können im Ernstfall ein Vermögen kosten, so dass die Gebäudeversicherung die nur einen relativ geringen Beitrag kostet, von großem Nutzen sein kann. Sie erscheint umso notwendiger, da viele finanzierende Banken eine solche Versicherung als Voraussetzung zur Kreditierung festlegen.

Auch wenn etwa zwei Drittel aller Wohngebäude-Versicherungsverträge bei weniger als 10 Gesellschaften liegen, so gilt auch hier, vor Abschluss noch einmal genau die Vielzahl der AGB’s zu studieren, die laut EU-Wettbewerbsrecht seit 1994 von jeder Gesellschaft selbst festgelegt werden dürfen. Expertenwissen bei der Beurteilung der Geschäftsbedingungen, der versicherten Risiken sowie des Versicherungsumfanges und der Tarife tut Not.

Schumacher Finanzen & Consulting füllt diese Kundendefizite kompetent und zeigt die vorhandenen Möglichkeiten bei optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis und spürt durch regelmäßige Kontrollen Unterversicherungsgefahren auf.

04.

Die Rechtsschutzversicherung ist ein noch junger Zweig des Versicherungswesens.

Jedoch gab es erste Vorläufer bereits im Mittelalter in Form genossenschaftlicher Rechtsverfolgung durch Gilden und Zünfte. Alltäglich vollzieht man zahlreiche Handlungen, die der Rechtsordnung unterliegen und zum juristischen Streitfall mit entsprechend hohem Kostenrisiko werden können.

Eine gern zitierte römische Weisheit besagt in solchen Fällen: „Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“ Diese auf den Ausgang eines Prozesses zielende Unsicherheit könnte letztlich auch stehen für die vielen, seit 1994 von jeder Gesellschaft selbst festgelegten Versicherungsbedingungen. Dazu kommt der modulare Aufbau eines Rechtsschutzvertrages, der die Frage nach dem teuren Komplettpaket oder nach Rechtsschutz für ausgewählte Bereiche stellt. In jedem Fall lohnt sich ein von einem unabhängigen Fachmann erstelltes Bedarfsprofil für den Kunden.

Schumacher Finanzen & Consulting leistet dies und kennt darüber hinaus die Gesellschaften, die im Falle eines möglichen „worst-case“-Szenarios mit Know-how und Kosteneinsatz die Mandantenbelange durch alle Instanzen begleiten, was leider nicht selbstverständlich ist. Durch gezielte Befragung und Feststellung der Wünsche des Mandanten findet Schumacher Finanzen & Consulting durch unabhängige Vergleiche das passende Produkt.

05.

Über 50 Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge gibt es inzwischen in Deutschland.

Für alle gilt seit 1939 das deutsche Pflichtversicherungsgesetz, nachdem jeder Fahrzeughalter verpflichtet ist, mit der Zulassung eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um bei einem potentiellen Unfall nicht die wirtschaftliche Existenz der Unfallteilnehmer zu gefährden.

Kein Wunder also, dass sich hier zahlreiche Versicherungsanbieter mit ganz unterschiedlichem Leistungsumfang und Kostenvorgaben tummeln. Ein fachgerechter Angebotsvergleich lohnt sich insbesondere dann, wenn die zusätzlichen, in der Regel freiwilligen Optionen Kasko (Teil- und Vollkasko), Schutzbrief, Insassenunfallversicherung und Verkehrsrechtsschutz im individuellen Mandantenfall zum Tragen kommen. Nicht nur bei den Kosten, sondern insbesondere bei dem Leistungsportfolio lohnt sich der genaue Blick, wenn man sich im Schadenfall nicht mit kleinlichem Gezänk auseinandersetzen möchte.

Wollen Sie im Ernst mit einem Sachbearbeiter darüber streiten, warum die Versicherung zwar Zusammenstöße mit sogenanntem Haarwild von Elch bis Seehund (!) deckt, die wahrscheinlichere Kollisionsvariante mit Nutztier oder Geflügel aber rigoros ausschließt?

Schumacher Finanzen & Consulting hat deshalb einen Mindestanforderungskatalog erstellt, der jeden Autoversicherungstarif auf die Hebebühne stellt, um diese skurrilen Entwicklungen aufzuspüren. Nachdem die Branche unlängst durch einen Unfall mit der Rekordsumme von mehr als 70 Millionen Schäden in England aufgeschreckt wurde, sind die Anforderungen an die Deckungssumme gestiegen.

06.

Als seriöser Versicherungsexperte rät Schumacher Finanzen & Consulting generell zum Versicherungsabschluss nach dem Prinzip des größten anzunehmenden Unfalls.

Das heißt Ereignisse, die ein finanzielles Desaster bedeuten würden, müssen zwingend versichert werden, was im Bereich der Sachversicherungen die private Haftpflicht ganz nach vorne stellt.

Dem gegenüber steht der Bereich der Sonderversicherungen, der neben sinnvollen Ergänzungen auch allerlei skurrile Kuckuckseier beinhaltet. So ist zum Beispiel der Sinn einer Veranstalterhaftpflicht seriös vermittelbar, während es ein Hochzeitsschutz, bei dem man seine Trauung mit bis zu 5.000 Euro versichern kann, wohl weniger ist. Nichtsdestotrotz kann man im Prinzip nahezu alles gegen fast jede Widrigkeiten versichern und manches liegt einem eben sehr am Herzen und verdient einen besonderen Schutz.

Schumacher Finanzen & Consulting bietet aufgrund eines exklusiven Netzwerkes mit speziellen Anbietern besondere, außergewöhnliche Versicherungslösungen.


Kranken- & Pflegeversicherungsberatung

Gerade in der Krankenversicherungsberatung gibt es in der Beraterwelt zu viel Schwarz-Weiß Denken. Große Vertriebe empfehlen fast ausschließlich den Wechsel in die private Krankenversicherung, da es dabei zumeist um Provisionsinteressen geht. Auf der anderen Seite sind viele Einzelmakler und kleinere Maklerhäuser mit der Produktauswahl und Betreuung überfordert und beraten das Thema Gesundheitsvorsorge und Pflegeabsicherung gar nicht mehr. Pauschale Empfehlungen wird man bei Schumacher Finanzen und Consulting dazu nicht finden, denn auch hier gilt es die individuelle Situation und die Möglichkeiten gründlich zu prüfen, abzuwägen und sauber gemeinsam zu besprechen!

Daher gibt es für Uns nicht DEN Weg, sondern viele individuelle Wege, die dann das Optimum für den Einzelnen darstellen.

01.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist durch das Solidaritätsprinzip geprägt, das einen finanziellen Ausgleich zwischen sozial schwächeren und sozial stärkeren Mitgliedsgruppen schaffen soll.

Jedes Mitglied der Versicherungsgemeinschaft erhält so viel von der Gemeinschaft, wie erforderlich, und trägt so viel zu den Ausgaben bei, wie es seiner Leistungsfähigkeit entspricht. Dies bedeutet, dass sich der Beitrag zur Krankenversicherung nach dem Einkommen des Versicherten richtet. Die Beitragssätze sind bundesweit in allen Kassen einheitlich geregelt.

Insgesamt aber zeigen die vergangenen Jahre deutlich, dass die Finanzierung der meisten gesetzlichen Kassen noch immer defizitär ist. Kein Wunder, dass Kritiker wie Ver.di-Chef Frank Bsirske von einer “Gesundheitsreform mit eingebautem Zwang zum Leistungsabbau und zur Beitragsbeschleunigung auf Arbeitnehmerseite” (Berliner Zeitung online) spricht. Sicherlich ein Grund warum die Politik über eine grundsätzliche Reform des Gesundheitswesens nachdenkt.

Noch sind weder in die eine noch andere Richtung entscheidende Schritte vollzogen worden, obwohl die Notwendigkeit von kaum jemandem mehr geleugnet wird. So bleibt es aktuell beim Status Quo: Die Entwicklung der Beiträge und die Kürzung der Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung zeigen immer deutlicher, dass Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung zukünftig nicht mehr ohne Zusatzversicherungen auskommen werden, wenn Sie Wert auf qualitative Leistungen legen.

Schumacher Finanzen & Consulting zeigt bestehende Versorgungslücken auf und entwirft ein individuell zugeschnittenes Zusatzversicherungssystem, das sich durch Einsparungen bei der Wahl der richtigen Krankenkasse sowie den Wegfall von geforderten Zuzahlungen ganz oder teilweise gegenfinanzieren lässt.

02.

Der Sektor der privaten Versicherungen bietet sogenannte Zusatzversicherungen für gesetzliche wie private Versicherte an.

Der Unterschied besteht darin, dass der Privatversicherte diese Leistungen – so gewünscht – als Bestandteil seines Vollversicherungspaketes übernehmen kann. Für den Pflichtversicherten sind diese Versicherungen zusätzlich und er hat hierüber die Möglichkeit, Versorgungslücken zu schließen und den Versicherungsschutz zu optimieren.

Schumacher Finanzen & Consulting verfügt als Versicherungsmakler über das Gesamtangebot aller Versicherer und kann dem Kunden nach seinen Wünschen und Bedürfnissen mit Rat und Tat zu einem sinnvollen Gesamtversicherungspaket verhelfen.

Stellvertretend für das Gesamtportfolio sollen hier die wichtigsten und beliebtesten Versicherungsergänzungen genannt werden:

Stationäre Zusatzversicherung: Ein gesetzlich versichertes Mitglied erhält im Bereich der stationären Leistungen den Anspruch auf Mehrbettzimmer inklusive der Regelleistungen. Es besteht jedoch die Möglichkeit diesen Basisschutz über eine Zusatzversicherung zu optimieren. Chefarzt, Ein/ oder Zweibettzimmer sowie eine optimale Versorgung bieten auch dem gesetzlichen Mitglied einer Kasse privatärztliche Leistungen in einer gesonderten Unterkunft, die meist exklusiver ausgestattet ist. Hier im Krankenhaus wird der gesetzlich versicherte Patient als Privatpatient behandelt.

Dentale Zusatzversicherung: Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung hat im Bereich der dentalen Leistungen die meisten Einbußen erleiden müssen. Der befundbezogene Festzuschuss ist das Ergebnis der vergangenen Gesundheitsreformen. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass der Zahnersatz, sowie die Zahnbehandlung „zweckmäßig, ausreichend und medizinisch notwendig“ sein muss. Dies bedeutet, dass lediglich Standardleistungen in diesem Bereich zur Verfügung stehen. Qualitätsbehandlungen wie Vollkeramikkronen, Implantate, Inlays und Onlays lösen erhebliche Mehrkosten aus, die unter Umständen mehrere Tausend Euro betragen können. Die private Zusatzversicherung bietet eine Übernahme der Kosten, die im Leistungsfall entstehen würden und von den gesetzlichen Kassen nicht getragen werden. Diese Restkosten können prozentual und je nach Bedarf auf bis zu 100% der Kostenübernahme abgesichert werden.

Ambulante Zusatzversicherung:
Der ambulante Zusatzbereich der privaten Krankenversicherer umfasst je nach Bedarf einzelne Bereiche, wie z.B. die Leistungen eines Heilpraktikers, gesetzliche Zuzahlungen, Vorsorgeuntersuchungen oder Sehhilfen. Neben den einzelnen Bereichen gibt es die Möglichkeit den ambulanten Bereich, der die niedergelassenen Haus- und Fachärzte umfasst, ganzheitlich abzusichern. Selbstverständlich stehen, wie in allen anderen Bereichen der Zusatzabsicherung, der Bedarf des Mandanten und der finanzielle Rahmen, der zur Verfügung steht, im Vordergrund. Ein Konzept wird somit individuell und bedarfsgerecht mit dem Mandanten besprochen und in seinen vordergründigen Interessen erstellt.

Pflegezusatzversicherung:
Ein tabuisiertes Thema unserer Gesellschaft ist trotz der modernen Entwicklung immer noch die Pflegebedürftigkeit. Naturgemäß beschäftigt sich der Mensch ungern mit unangenehmen Thematiken wie, Schmerz, Leid, Alter, Unselbständigkeit, Verlust der so selbstverständlichen Alltagskompetenzen und der Selbstversorgung. Der Gesetzgeber verankerte bereits 1995 die Pflegepflichtversicherung als fünfte Säule unseres Sozialversicherungssystems. Die Leistungen der Pflegeversicherung bieten jedoch nur eine finanzielle Grundabsicherung, die statistisch gesehen in den meisten Fällen eine Unterdeckung der zu tragenden Kosten herbeiführt. Eine Pflegezusatzversicherung ist also unbedingt ratsam.

03.

In der privaten Krankenversicherung, die durch das Äquivalenzprinzip geprägt ist, gibt es eine direkte Beziehung zwischen der Höhe der Beiträge und dem versicherten Leistungsumfang.

Je höher das Eintrittsalter und der gewünschte Leistungsumfang, desto höher der Beitrag. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die auf dem Umlageverfahren basiert (= die Beiträge, die heute verbucht werden, gehen an die Versichertengemeinschaft und finden Verwendung für die Leistungen, die in Anspruch genommen werden), werden in der Privaten Krankenversicherung Alterungsrückstellungen gebildet. Ein Teil des zu zahlenden Beitrages wird von Beginn an zurückgelegt und verzinslich angespart. Dieser Beitrag steht im Alter zur Deckung der höheren Leistungen zur Verfügung.

Der Übertritt in die Private Krankenvollversicherung hängt von gesetzlich vorgegebenen Kriterien ab. Darüber hinaus ist das Leistungsspektrum der privaten Krankenversicherungen in der Regel umfangreicher, das betrifft klassische Domänen wie die größere Freiheit bei der Ärzte- und Krankenhauswahl wie gerade auch im zusätzlichen Versorgungsbereich (Heilpraktiker, Zahnersatz, usw.), in dem sich die privaten Versicherer – natürlich auch tarifabhängig – großzügiger zeigen. Leistungen werden im Gegensatz zur gesetzlichen Versicherung, wo sie jederzeit aus Kostengründen reduzierbar sind, über den gesamten Versicherungszeitraum garantiert.

Insgesamt ist das Vertragsverhältnis in seiner Breite flexibler. Verschiedene Tarifmodelle, Beitragsreduzierung durch Selbstbeteiligungen oder Teilrückzahlungen bei Leistungsenthaltung gehören zur Praxis, die privat abzuschließenden Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte sind bei den Privatvollversicherten meistens schon kostengünstiger im Paket inkludiert.

Schumacher Finanzen und Consulting betreut Sie mit Spezialisten für Krankenversicherungsberatung in der gesamten Breite der Marktmöglichkeiten. Ihr individueller Maßanzug für Ihre Bedürfnisse.

04.

Heiner Garg (FDP), Schleswig-Holsteinischer Sozialminister und Sohn einer Altenpflegerin ist überzeugt: “Gesundheitsleistungen werden nicht billiger. Vielmehr müssen die Bürger damit rechnen, deutlich tiefer in die Tasche zu greifen, um gute Pflege zu erhalten. Jeder braucht in Zukunft eine private Zusatzversicherung.“

Private Pflege ist nicht mehr bezahlbar, es sei denn man hat vorgesorgt. Das Geld des gesetzlichen Umlageverfahrens wird in der Pflege aufgebraucht und bildet kaum Rücklagen, wenn spätestens 2027 innerhalb der geburtenstarken Jahrgänge zusätzliche Pflegefälle zu erwarten sind. Das Koalitionspapier von CDU/FDP von 2009 sieht deshalb eine verpflichtende, generationsgerechte Zusatzversicherung vor, deren Umsetzung zur nächsten Gesundheitsreform erwartet wird.

Indes ist sicher: Mit den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung wird keine Vollversorgung der Pflegebedürftigkeit erreicht. Sie ist deshalb nicht als Vollkaskoversicherung angelegt, sondern als Teilabdeckung, die bestimmte Bereiche bei der Kostendeckung ausklammert. Die gesetzliche Pflegeversicherung stellt somit nur eine soziale Grundsicherung dar.

Wenn es ein Ziel ist, nach Möglichkeit den Lebensstandard, den man im Erwerbsleben innegehabt hat, in etwa auch im Ruhestand aufrecht zu erhalten und im Alter die Wahrscheinlichkeit, krank oder pflegebedürftig zu werden steigt, müssen auch diese Risiken abgesichert werden. Dieses Ziel – da ist die Politik sich einig – kann die gesetzliche Pflegeversicherung nur noch im Zusammenspiel mit der privaten Vorsorge erreichen. Ohne vernünftige Pflegevorsorge reißt man sich und die ganze Familie im schlimmsten Fall in den finanziellen Ruin, da man im “worst case” für die direkten Familienmitglieder aufkommen muss.

Der Gedanke an eine eigene mögliche Pflegebedürftigkeit wird noch weiter weg geschoben, da man sich mit dem Gedanken nicht konfrontieren möchte. Tun Sie sich den Gefallen und schieben Sie diese Gedanken zumindest zu Ihrem Versicherungsexperten rüber, der Ihnen ganz emotionslos die Chance auf eine angemessene Pflegevorsorge eröffnen wird.

Die Annahme, dass schreckliche Dinge nur den anderen passieren können, ist weit verbreitet und ist doch so falsch wie gefährlich. Ein Autocrash, eine Krebserkrankung, ein Arbeitsunfall! Wer sich und seine Familie ausreichend schützen möchte, sollte sich umgehend um die notwendige Pflegevorsorge kümmern!


Einkommenssicherung

Wer im Internet recherchiert oder blind den Beiträgen der Verbraucherzentralen glaubt, der hat schnell den Eindruck, dass es bei der Einkommenssicherung lediglich um den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ginge. Neben der Tatsache, dass dieser Abschluss an sich schon komplex genug ist und ein fundiertes Beraterwissen erfordert, wird dabei leider zu oft außer Acht gelassen, dass dies nur ein Produkt von vielen ist und es bei der Einkommenssicherung um komplexe Konzepte und nicht um den Verkauf von Einzellösungen geht! Daher prüft Schumacher Finanzen und Consulting zuerst Ihren Bedarf, zeigt Lücken auf, belegt diese mit Gesetzestexten und erarbeitet ein Konzept zur Schließung der Lücken und zur Lösung der Probleme. Im Anschluss werden dann regelmäßige Updates der Versorgungssituation der Mandanten im Zuge der laufenden Betreuung durchgeführt und notwendige Anpassungen aufgezeigt und beraten.

01.

„Die Berufsunfähigkeitsabsicherung gehört zu den wichtigsten und grundlegendsten Eckpfeilern der existenziellen Grundsicherung, doch wird dieses Risiko von vielen deutschen Haushalten stark unterschätzt,“ so beschreibt es Welt-Online. Kaum anders ist die geringe Absicherungsquote von nur 23,7 % in Deutschland zu erklären, obwohl jeder dritte Arbeiter und jeder fünfte Angestellte Jahre vor dem eigentlichen Rentenalter vorzeitig aus dem Berufsleben ausscheidet.

Ist der “worst case” erst einmal eingetreten und das Einkommen fällt weg, fragen sich viele Bürger, wie sie denn nun ihren Lebensunterhalt, von Dingen wie Altersvorsorge, privaten Ausgaben oder Urlaub ganz zu schweigen, bestreiten sollen. Der Ruf nach „Vater Staat“ wird laut, doch hat sich der Staat für alle ab Jahrgang 1961 aus der gesetzlichen Absicherung verabschiedet und die vergleichsweise komfortable Berufsunfähigkeitsrente durch die mehr als kärgliche Erwerbsminderungsrente ersetzt.

Was sich nach einer Grundabsicherung anhört, entpuppt sich im Leistungsfall als Raster ohne Gewinner. Egal, welchen Beruf ein Versicherter einmal erlernt oder ausgeübt hat, den Grad seiner Erwerbsminderung bestimmt allein, ob er am Arbeitsmarkt noch irgendwie einsetzbar ist. Nur wer nicht mehr in der Lage ist, auch nur drei Stunden pro Tag irgendeine Tätigkeit auszuüben, erhält den vollen Satz, der allerdings nur 29 % der letzten 12 Durchschnittsbruttolöhne beträgt und nicht einmal eine Grundabsicherung bietet. Versicherte, die noch mindesten sechs Stunden eine beliebige Tätigkeit verrichten können, gehen hingegen ganz leer aus.

„Wer seinen Lebensstandard auch dann halten will, wenn kein Einkommen mehr fließt, der kommt an einer leistungsfähigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht vorbei,“ so das Fazit einer Studie von Focus-Online. 20-25 Gesellschaften bieten diese Vorsorge als eigenständige Police an – die Beträge weichen um mehr als 100% voneinander ab. Und wer dabei nur auf den Preis sieht, begibt sich unter Umständen in eine trügerische Sicherheit und das böse Erwachen folgt im Leistungsfall.

Die allgemeinen Versicherungsbedingungen der Gesellschaften enthalten Klauseln, die im Erstfall zur Falle werden können, so fängt das Übel zumeist schon mit der eigenen vertraglichen Auslegung von Berufsunfähigkeit an. Viele springen erst bei genereller Erwerbsunfähigkeit ein! Eine gute und fundierte Beratung beinhaltet also immer auch den Blick auf das wirkliche Bedarfsprofil des Versicherungsnehmers, denn hier trennt sich die Spreu vom Weizen.

Eine unabhängige Beratung hat für den Verbraucher den Vorteil, dass er sich nicht auf einen einzelnen Anbieter beschränkt, sondern den vollen Marktüberblick bekommt und einzelne Leistungspunkte der Versicherer fachgerecht auf den Prüfstand gestellt werden.

02.

Entgegen der statistisch hohen Zahl der privaten Unfälle ist die statische Wahrscheinlichkeit, eine Invalidität durch einen Unfall zu erleiden, vergleichsweise gering. Der weitaus überwiegende Teil der Fälle von Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, zirka 90%, wird durch Krankheit verursacht. Aus diesem Grund deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Risiken des Kunden deutlich zielgenauer ab als die Unfallversicherung.

Demgegenüber zahlt jedoch eine Unfallversicherung auch schon bei einem Schaden, der keine Berufsunfähigkeit nach sich zieht und ist in der Regel wesentlich günstiger.

Was als Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen bewertet wird, regelt eine allen Unfallversicherungen zugrunde liegende Formulierung: “Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.” Wenn in einem solchen Fall die “dauerhafte (Ärzteprognose: länger als 3 Jahre) Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit” eintreten sollte, dann greift die wichtigste Versicherungsleistung, die in einer Einmalzahlung, der sogenannten Invaliditätsleistung liegt.

Grundlage für die Bemessung des Invaliditätsgrades und damit der Höhe der Auszahlungssumme ist die sogenannte “Gliedertaxe”, ein zugegeben etwas makabres Tabellenwerk, dass zahlreiche Unfallfolgen prozentual bewertet. Auch für die Unfallversicherungen gilt jedoch, Gemeinsamkeiten sind rar und der Unterschied bestimmt die Policen hinsichtlich Progression bei der Versicherungssumme, Mehrleistungstarife, Sonderleistungen, Verrentungsmöglichkeiten, Mitversicherung des Todesfalls oder Beitragsrückgewähr, sodass hier großer Beratungsbedarf besteht, dem erfahrene Versicherungsmakler wie Schumacher Finanzen & Consulting individuell zugeschnitten entgegentreten.

Grundsätzlich gilt zwar, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einkommensersetzenden Regelzahlungen die beste Einkommensabsicherung darstellt, dennoch kann eine zusätzliche Unfallversicherung sinnvoll sein, um beispielsweise per hoher Einmalzahlung seine Wohnung behindertengerecht umzuwandeln. Welche Versicherungen also letztlich sinnvoll sind, lässt sich nur durch eine individuelle Bedarfsanalyse im Einzelfall entscheiden.

03.

Im Gegensatz zu der Berufsunfähigkeit im Versicherungsbereich spielen bei der Erwerbsunfähigkeit der bislang ausgeübte Beruf und das bisher erzielte Erwerbseinkommen keine Rolle.

Dabei kann dieser dauerhafte Verlust der Arbeitskraft verschiedene Ursachen haben, die sich von Krankheit über Körperverletzung und Unfälle bis zu Kräfteverfall erstrecken können. Wichtig ist, dass dieser Verlust der Arbeitsfähigkeit grundsätzlich von einem Arzt bescheinigt werden muss. Im Falle einer Erwerbsunfähigkeit erhält der Kunde von der Versicherung bis zu 40% des früheren Bruttoeinkommens monatlich ausbezahlt.

Insgesamt stellt diese Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU) die niedrigste Form der Einkommensabsicherung dar, und leistet erst dann Ausgleich, wenn der Versicherte jedwede Tätigkeit voraussichtlich dauernd (bei guten EU-Anbietern voraussichtlich 6 Monate) nur noch im geringfügigen Umfang (meist 2, bei einigen Anbietern 3 Stunden am Tag) nachkommen kann. Sie bietet damit einen geringeren bzw. später einsetzenden Schutz im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) und sollte insofern auch nachrangiger betrachtet werden.

Auf Grund von Vorerkrankungen, die nicht selten mit der Nichtversicherbarkeit im BU-Bereich einher gehen, ist die im übrigen sehr viel billigere Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen zweiten Blick wert, denn ohne zusätzliche Absicherung als Ergänzung zum staatlichen Netz steht man im “worst case” vor einem Scherbenhaufen.

Das setzt voraus, dass die EU-Versicherung tatsächlich einfacher zu bekommen ist, eine Behauptung, die der täglichen Praxis von Schumacher Finanzen & Consulting leider nur äußerst selten entspricht. Nach Prüfung des jeweiligen Gesundheitszustandes durch die Anbieter hat sich in den meisten Praxisbeispielen nur selten herausgestellt, dass nur eine EU, aber keine BU möglich ist. Wurde die BU-Versicherung abgelehnt, galt diese meist auch für die EU-Versicherung, was sich jedoch aufgrund der jüngsten Entwicklungen etwas zu relativieren scheint.

Neue Erwerbsunfähigkeitsversicherungen verzichten inzwischen auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung, der Kunde muss lediglich wenige Risikofragen beantworten. In Zeiten, in denen davon auszugehen ist, dass von den heute 20-jährigen nur jeder Zweite bis zum Rentenbeginn gesundheitlich uneingeschränkt arbeiten können wird, empfiehlt Schumacher Finanzen & Consulting dringend sich im besten Fall gegen Berufsunfähigkeit, falls das nicht möglich sein sollte, zumindest den Versicherungsschutz gegen Erwerbsunfähigkeit anzustreben.

04.

Die Dread-Disease-Versicherung oder Schwere-Krankheiten-Vorsorge, wie sie in Deutschland bezeichnet wird, ist eine erst 1983 entwickelte Absicherungsform, die im Gegensatz zur Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit keinen Beruf oder eine Tätigkeit absichert, sondern den Eintritt oder Diagnose einer versicherten Krankheit.

Doch führt der deutsche Begriff hier etwas in die Irre, denn es sind nicht nur schwere Krankheiten wie zum Beispiel Krebs, Parkinson, Lebererkrankungen oder Multiple Sklerose versichert, sondern auch plötzlich eintretende Ereignisse wie Herzinfarkt oder Schlaganfall.

Die Dread-Disease Versicherung ist eine sinnvolle Ergänzung zum Berufsunfähigkeitsschutz, stellt jedoch keinen Ersatz für diesen Eckpfeiler der Existenzsicherung dar, da Erkrankungen des Rückens und der Gelenke dort nicht versicherbar sind. Sollte jedoch der Abschluss einer BU auf Grund von psychologischen Vorerkrankungen nicht möglich sein, erweist sich die Dread-Disease als sinnvolle Alternative, da vergangene psychische Beschwerden im Normalfall bei der Risikobeurteilung nicht stark ins Gewicht fallen.

Die Anzahl der Anbieter und Tarife einer solchen Absicherungsform sind in Deutschland sehr überschaubar, allerdings unterscheiden sie sich in Preis und Risikoabsicherung teils deutlich. Auch hier hilft nur der Blick ins Tarifwerk des Versicherers, denn es existieren Tarife mit 5 versicherten Krankheiten bis hin zu 46 aufgenommene Krankheitsbilder.

Schumacher Fianzen & Consulting kennt diese Unterschiede im Detail und ist in der Lage individuell zu prüfen, in welches Anforderungsprofil diese speziellen Versicherungen passen. Die unmittelbare Verfügbarkeit einer größeren Geldsumme nach gefestigter Diagnose versetzt den Versicherten in die Lage teurere Therapiemöglichkeiten in Anspruch zu nehmen oder auch den einen oder anderen Lebenstraum zu realisieren. Ein Abschluss macht besonders im Falle einer – aus welchem Grunde auch immer – fehlenden Berufsunterbrechungsversicherung Sinn.

05.

Auch wenn der Hang zum Berufsjugendlichen einen Trend unsere Zeit darstellt, so wechselt die preiswerte Mietwohnung irgendwann doch dem komfortablen Eigenheim, das Singleleben weicht dem Familienleben, die Unbeschwertheit den Fragen nach Sicherheit und Schutz: Kann ich als Hauptversorger meine Hinterbliebenen vor finanziellen Sorgen bewahren?

Die gesetzliche Absicherung in Form von Witwen- und Waisenrente ist nicht nur sehr gering sondern auch zeitlich befristet. Damit ist der eigene Lebensstandard, sowie die Ausbildung der Kinder gefährdet. Familienschutz aber auch Schutz für Geschäftspartner vor finanziellen Risiken, macht den Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Als Kreditnehmer wird mir dieses häufig sogar vom Kreditgeber vorgeschrieben. In diesem Fall kann ein annuitätisch fallender Verlauf genauestens an den Verlauf der Finanzierung angepasst werden. Die Höhe der Absicherung bestimmt den Beitrag, der jedoch vergleichsmäßig günstig ist.

Ob mit fallender oder konstanter Versicherungssumme, eine Risikolebensversicherung schützt die Hinterbliebenen in jeden Fall vor den finanziellen Risiken. Hier steht sie in direkter Konkurrenz zu des Deutschen liebstes Finanzprodukt, der Kapitallebensversicherung. Diese sichert die Familie auch vor vorzeitigem Tod des Hauptverdieners, spart aber gleichzeitig auch einen Kapitalstock an.

Was hier verlockend klingt, ist für so manchen Versicherungsfachmann ein Problem, denn manchmal ist die Rendite mäßig und die “Vermischung von Sparleistung und Todesfallschutz kommt dem Versicherten teuer zu stehen” (Focus Money Online). Das spricht dann für den puren Todesfallschutz einer Risiokolebensversicherung. Aber auch hier gilt es, sich mit den Versicherungsbedingungen auseinanderzusetzen um eventuelle Unterdeckung aufzuweisen.

Der Anspruch von Schumacher Finanzen & Consulting ist es hier individuelle Schutzkonzepte zu entwickeln und bestmögliche Produkte für seine Kunden herauszufiltern.

06.

Je nach Region und Gestaltung kostet eine Bestattung in der Regel zwischen 5.000 € und 12.000 €.

Vom Staat gibt es seit 2004 keine Unterstützung, so dass es für die Angehörigen (Bestattungspflicht) neben der emotionalen auch eine finanzielle Herausforderung zu bewältigen gilt.

Mit einer vernünftigen Sterbevorsorge kann man sich dieser Sorgen entledigen. Durch Wegfall des Sterbegeldes der gesetzlichen Krankenkassen im Jahre 2004 hat sich die Notwendigkeit privater Vorsorge verschärft. Bei einigen Gesellschaften besteht die Möglichkeit bis zum 85. Lebensjahr ohne Gesundheitsfragen eine sogenannte Sterbegeldversicherung abzuschließen. Darunter versteht man eine meist lebenslange Kapitallebensversicherung auf den Todesfall mit einer relativ niedrigen Versicherungssumme.

Und wer schon in frühen Jahren an die Absicherung seiner Hinterbliebenen denkt, der kann zu dem Risikoschutz auch einen Sparansatz realisieren. Denn viele „sparen“ für den Todesfall auf einem Sparbuch und lassen hier ertragsreiche Zinsen liegen. Ein Sparbuch kann niemals den Gewinn eines guten und sicheren Anlagekonzeptes erwirtschaften.

Nun ist insbesondere der Anlagewert der Sterbeversicherung, d.h. einer Lebensversicherung mit kleiner Versicherungssumme, ebenfalls nicht unumstritten. Aber auch wenn der Bund der Versicherer diese für “nicht empfehlenswert” (www.bundderversicherten.de) hält, die Rheinische Post gar vom “Geldgrab Sterbegeld” (RPonline) spricht, so kann sie für die eine oder andere Lebenssituation dennoch sinnvoll sein.

Schumacher Finanzen & Consulting spürt diese Sinnhaftigkeit auf und prüft im Vorfeld alle Besonderheiten der einzelnen Anbieter insbesondere beim “Kleingedruckten”, um für den Einzelnen und vor allem seine Angehörigen einen zusätzlichen Schaden bei Nichterfüllung irgendwelcher Versicherungsbedingungen zu verhindern.

07.

Der natürliche Feind des Einkommens ist der Fiskus.

Schlägt er schon bei der monatlichen Auszahlung progressiv zu, so versucht er es noch einmal, wenn dieses – in Vermögen umgewandelt – in Schenkung oder Vererbung überführt werden soll. Und obwohl die diesbezüglichen Freibeträge parallel gestiegen sind, sind es auch die staatlichen Einnahmen bei der Vererbungs- und Schenkungssteuer, die sich seit Anfang der 90er Jahre verdreifacht haben.

Ein individuell ausgearbeitetes Schenkungs- und Vererbungskonzept mit einer klaren Steuervermeidungsstartegie gehört zu den wichtigen Vorsorgemaßnahmen auch bei der privaten Finanzplanung. Dabei rücken die gestiegenen Freibeträge in den Blickwinkel möglicher Konzepte. Ehepartner haben Freibeträge je bis zu einer halben Millionen Euro, Eltern können ihren Kindern innerhalb von zehn Jahren 400.000 Euro zukommen lassen, ohne dass Abgaben an den Fiskus fällig werden. Schwester, Bruder , deren Kinder müssen Steuern zahlen, wenn sie innerhalb von zehn Jahren mehr als 20.000 Euro bekommen.

Um die Freibeträge mehrfach zu nutzen, kann der frühe Abschluss einer Lebensversicherung sinnvoll sein, denn bei geschickter Vertragskonstruktion kann man als Beitragszahler beispielsweise sein Kind als Policeninhaber des Vertrages 400.000 Euro pro Jahrzehnt zukommen lassen, sich selbst aber unwiderruflich als ersten Bezugsberechtigten des Vertrages einsetzen, so dass ein pränataler Vermögensabfluss verhindert werden kann.

Schumacher Finanzen & Consulting weiß jedoch aus der täglichen Praxis, dass kaum etwas mehr tabuisiert wird als das eigene Vermögen und der eigene Tod. Geht es also um die Vermögensübertragung potenziert sich die Tabuwirkung beider Themen entsprechend. So ist es zu erklären, dass derzeit nur etwa 30% aller Erbfälle durch Testament oder Erbvertrag geregelt sind. Schlechte Nachfolgeregelungen lassen dann nicht selten handlungsunfähige und streitbehaftete Erbengemeinschaften entstehen.

Man entscheidet also letzlich auch, wenn man nicht entscheidet, meistens zugunsten Dritter wie dem Staat, dem zusätzliche Steuern gewährt werden. Das gilt im übrigen auch bei den meisten testamentarischen Lösungen, denn der größte Teil der Bevölkerung ist hier “schlecht beraten” und errichtet ein Berliner Testament, das dem überlebenden Ehegatten nach dem Tod des erstversterbenden Partners endgültig die weitere Testierfreiheit nimmt und damit auch den Fiskus zum lachenden Dritten macht.

Erben und Vererben ist also in jedem Fall emotional behaftet und kann nicht ausschließlich objektiv betrachtet werden, es sei denn von außenstehenden Kompetenzträgern, die wie Schumacher Finanzen & Consulting mit Erfahrung, Kompetenz und Kreativität sowie einem Netzwerk von steuerberatenden und juristisch geschulten Mitspielern ein effektives, mediatives Prozeßmanagement leisten können.

08.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine spezielle Form der Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte.

Hier wird die Leistung in der sogenannten Dienstunfähigkeitsklausel beschrieben, welche besagt, dass, falls ein Beamter aus dem Dienst in den Ruhestand versetzt bzw. ein Beamter auf Probe entlassen wird, die Versicherer keine weitere Prüfung auf Dienstunfähigkeit anstellen, sondern die Entscheidung des Dienstherren als richtig anerkennen und die vereinbarte Leistung bzw. Rente erbringen. Unter Umständen besteht hier auch ein Anspruch auf Ruhegehalt.

Diesbezüglich gilt es drei verschiedene Gruppen zu unterscheiden: Die erste bezeichnet den Beamten auf Widerruf, der keinen Leistungsanspruch dem Dienstherrn gegenüber besitzt und im Falle der Dienstunfähigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert wird und dort die gleichen Leistungen erhält, die für alle Versicherten gelten. (siehe Erwerbsminderungsrente)

Der zweite Status betrifft den Beamten auf Probe, der ebenfalls, wie der Beamte auf Widerruf keinerlei Anspruch auf Ruhegehalt besitzt und dem im Leistungsfall das gleiche Prozedere bevorsteht. Hier gibt es allerdings eine Besonderheit, denn sollte der Fall der Dienstunfähigkeit auf Grund eines Dienstunfalls oder einer Dienstbeeinträchtigung entstehen, steht dem Geschädigten ein Ruhegehalt zu.

Die dritte und letzte Gruppe, die es zu berücksichtigen gilt, ist die des Beamten auf Lebenszeit. Hier wird der Geschädigte in den Ruhestand versetzt und erhält Leistungen durch seinen Dienstherrn. Dennoch: Der Kahlschlag bei den sozialen Leistungen durch staatliche und dienstgebende Instanzen ist auch an der Beamtenschaft nicht spurlos vorüber gegangen.

Zwar hat man als Beamter auf Lebenszeit Anspruch auf eine Mindestversorgung, die im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit deutlich bessere Leistung bietet, doch trotz dieses verbesserten Leistungsanspruchs, bleibt am Ende des Tages eine deutlich spürbare Versorgungslücke, die durch eine private Absicherung ausgeglichen werden sollte, damit man sein Einkommen auf einem gleichmäßigen Niveau halten kann.

Unterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern schlagen sich nicht nur im Preis nieder, auch wenn im Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung die Auswahl der Anbieter stark eingeschränkt ist. Davon sind es nur noch 10 Gesellschaften, die eine echte Dienstunfähigkeitsversicherung (DU) anbieten. Mit unvollständigen oder unechten DU-Klauseln werden die Leistungszusagen eingeschränkt, der Großteil der Policen verzichtet sogar ganz auf eine Dienstunfähigkeitsregelung. Das bedeutet, dass es im Leistungsfall dazu führen kann, dass der Beamte zwar dienstunfähig ist, der Versicherer aber zu dem Ergebnis kommt, dass kein Leistungsfall vorliegt, da die Kriterien der Berufsunfähigkeit nicht erfüllt sind.

Um diesen schwierigen Bereich überblicken zu können, empfiehlt Schumacher Finanzen & Consulting, sich nicht auf einen einzigen Anbieter zu konzentrieren, sondern die Präsenz verschiedener Anbieter zu nutzen und im Leistungsvergleich, das für den Beamten beste Paket mit dem passenden Versicherungsschutz herauszufiltern.


Altersvorsorge

Das Thema Altersvorsorge könnte nicht aktueller sein! Leider ist es auch in der Bevölkerung verdrängter denn je! Ein gefährlicher Umstand dabei ist zusätzlich, dass die notwendige, offene Diskussion darüber momentan von anderen großen und wichtigen Megathemen wie Nachhaltigkeit, Klimawandel und Migration überlagert wird. So muss man sich vor Augen führen, dass sich unsere Gesellschaft rasant verändert und dies erheblichen Einfluss auf unsere Altersvorsorge und unser Rentensystem hat. Heute werden weniger Kinder geboren als in den 1950 er und die Menschen werden, Gott sei Dank, immer älter. Dies führt aber auch dazu, dass es in den Industrienationen in Relation heute viel mehr Rentenempfänger gibt und weniger -zahler. Der sogenannte Altenquotient misst das Kräfteverhältnis zwischen beiden Gruppen und damit nicht zuletzt die Robustheit des umlagefinanzierten Rentensystems. 1950 betrug der Quotient laut OECD noch 16, das heißt es kamen auf 100 Beitragszahler 16 Rentenempfänger. Heute liegt der Quotient schon bei 36 und im Jahr 2060 wird er bei etwa 60 liegen! Nun einfach einen Vorsorgevertrag oder Sparplan abzuschließen wird in Anbetracht dieser Entwicklung und immer komplexer werdenden Fragestellungen nicht mehr ausreichen. Schumacher Finanzen und Consulting liefert seinen Mandanten dazu eine aufwändige Ruhestandsanalyse mit allen Renteneinkünften, deren Besteuerung und Sozialversicherungsbealstung, die Hochrechnung von Geldentwertungen und somit eine dezidierte Netto und Bruttorentenbetrachtung, in die auch Erträge aus Immobilien oder Firmen eingerechnet werden können. Auf Basis dieser Analyse erstellen die Spezialisten der Kanzlei ein individuelles Vorsorgekonzept unter Beachtung der individuellen Möglichkeiten und Ziele und Wünsche.

01.

Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente nach dem Ökonomen Bert Rürup bezeichnet, ist eine Form der seit 2005 staatlich geförderten Altersvorsorge.

Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung der gesetzlichen Rente entspricht, ist aber im Gegensatz dazu nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.

Seinen Kritikern zum Trotz widerspricht Rürup – inzwischen selbst im Dienste eines großen Finanzdienstleisters – der Behauptung, die kapitalgedeckte Rente sei ein “überflüssiges Geschenk an die Versicherungsbranche”: „Es ist wie bei einer Fröscheversammlung, bei der der Oberfrosch sagt, Störche seien überflüssige Tiere.“, so entgegnet der „Ex-Wirtschaftsweise und Rentenberater der Bundesregierung“ (Spiegel online).

Dass unter seinem Namen in Deutschland auch etliche Produkte von mehr als zweifelhaftem Wert vertrieben werden und sich selbst Verbraucherzentralen bereits warnend einmischen, ficht Rürup nicht an. “Ich bin nicht für jedes einzelne Angebot verantwortlich”, sagt er, “sondern für die Produktidee, und diese Idee war und ist richtig, und man könnte sie sogar noch weiterentwickeln. Dass es teure Angebote gibt, ist unstrittig, aber kein Argument gegen die Produktidee.” – Dass Rürup ausgerechnet bei dem Finanzdienstleister beschäftigt ist, der aktuell in den Fokus der Verbraucherschützer geraten ist, nimmt der Kritik nicht gerade den Wind aus den Segeln, dennoch die Idee einer steuerfinanzierten Altersvorsorge bis 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten, die sich besonders für Selbstständige und Angestellte mit hoher Steuerlast eignet, ist sinnvoll und hat seit 2005 auch durchaus rentable und sinnvolle Produkte hervorgebracht.

Eine lückenlose, objektive Beratung ohne den Provisionsdruck der Gesellschaften, dem einige „schwarzen Branchenschafe“ sich leider aussetzen, ist unerlässlich. Zu Recht bemängelt Gerhard Baum, dass die Politik „keinen gesetzlichen Rahmen geschaffen hat, der Anleger wirksam vor Abzockern schützt. Diese Gesetze wurden bis heute nicht gemacht“, sagte der ehemalige Innenminister unlängst in einem Spiegel-Interview.

Vorteile: Steuervorteile über Sonderausgabenabzug, im Falle einer längeren Arbeitslosigkeit bleiben Ersparnisse bei der Anrechnung von Vermögen unberücksichtigt, unpfändbar und abgeltungssteuerbefreit in der Ansparphase, Beitragsfreistellung möglich, Abschluss steuergeförderter Zusatzversicherungsanteile (z.B. Berufsunfähigkeit).

Nachteile: Qualitätsunterschiede bei den zahlreichen Produkten, kein Kapitalwahlrecht (Verrentungspflicht, keine Einmalzahlung), Rentenzahlungen müssen je nach Rentenbeginn teilweise versteuert werden, Kapitalverfall bei Tod, Hinterbliebenenrente muss extra vereinbart werden.

02.

„Die Rente ist sicher“ (Norbert Blüm, Arbeitsminister 1982-1998), „die Rentenlücke auch!“ (Walter Riester, Arbeitsminister 1998-2002)

„Sinkende Geburtenraten und eine kontinuierliche Steigerung der Lebensdauer führen mittel- bis langfristig zu einer erheblichen Veränderung der Altersstrukturen in der Bundesrepublik“ konstatiert der aktuelle Zukunftsreport des Ministeriums für Bildung und Forschung. Die Folge dieses demographischen Wandels: Künftig müssen immer weniger Berufstätige für immer mehr Rentner aufkommen, mit Rentenkürzungen ist zu rechnen.

Es ist also unerlässlich, privat für den Ruhestand vorzusorgen. Zu den klassischen Säulen der Altersversorgung bestehend aus gesetzlicher Rente und betriebliche Altersversorgung gesellt sich eine dritte Säule hinzu, die der privaten Vorsorge. Im Fall der Riester-Rente belohnt der Staat privates Engagement: Wer Lücken in der Altersvorsorge schließt, erhält zusätzliche Bonuszahlungen und genießt Steuervorteile. Die maximale Förderung hat sich seit seiner Einführung 2003 verfünffacht.

Aber trotz radikalem Abbau der bürokratischen Hürden in den vergangenen Jahren hat erst etwa ein Fünftel derer, die die staatliche Riester-Förderung bekommen können, einen Vertrag abgeschlossen. „Riestern“ ist zwar zum geflügelten Wort avanciert, bleibt aber noch immer hinter den Erwartungen zurück. Die jeweiligen Einstiegsvoraussetzungen sowie die unterschiedlichen Produkte wie Bank- oder Fondssparpläne, Rentenversicherung oder der „Wohnriester“ förderten bisher eher die Unsicherheit der Sparer.

Schumacher Finanzen und Consulting berät Sie unabhängig in allen Durchführungswegen und Gesellschaften. Durch unseren Service stehen wir Ihnen auch nach Vertragsabschluss für den anspruchsvollen Service bei Riesterprodukten an Ihrer Seite und sorgen mit Ihnen dafür, dass Sie laufend alle Zulagen und Steuervorteile erhalten.

Vorteile: staatliche Förderung, Steuervorteile, erhöhter Zugang durch Kriterienabbau, Pfändungsschutz, risikoarm

Nachteile: Produktvielfalt erschwert die richtige Wahl, keine Masseneignung, hoher Serviceaufwand

03.

Die vielleicht komplizierteste, aber gleichzeitig auch die größte staatliche Förderung genießende Vorsorgesäule ist die der betrieblichen Alterrsvorsorge.

Es wird immer schwieriger beim Thema “Betriebliche Altersversorgung” den Überblick zu behalten. Die Grundidee ist überall die gleiche: Dem Arbeitnehmer werden unter staatlicher Förderung über seinen Arbeitgeber eine betriebliche Rente gewährt.

Mit unseren speziellen Erfassungs-, Analyse-, Angebots- und Beratungssystemen stehen wir sowohl Arbeitgebern wie Arbeitnehmern zur Seite und begleiten diese über die Jahre hinweg, damit sich die Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge in den unterschiedlichen Wegen der Direktzusage, den Pensionsfonds, der Direktversicherung, der Pensionskasse oder der Unterstützungskasse zum Wohle der Mandanten entfalten können.

Schumacher Finanzen & Consulting rückt mit angepassten betriebswirtschaftlichen Konzepten und Modellen als integrativer Bestandteil eines modernen Vergütungssystems in den Fokus der Arbeitgeber.

In der Versorgung der Arbeitnehmer wird vor allem ein Thema aktuell in den Mittelpunkt gerückt werden. Im den meisten Unternehmen treten nach jahrelanger Stagnation wieder erst Forderungen nach Gehaltserhöhung auf. Bei vielen Unternehmen, deren Reserven durch schwierige wirtschaftliche Zeiten aufgezehrt sind, führen diese Belastungen aus Lohnerhöhungen zu erheblichen Liquiditätsabflüssen. Konzepte wie “betriebliche Altersversorgung statt Lohnerhöhung” sind deshalb hoch interessant, wenn bei Innenfinanzierungsmodellen sowohl der Gehaltserhöhungsanteil als auch der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung und darüber hinaus Liquidität aus steuerlichen Effekten im Unternehmen verbleiben kann. Die Möglichkeit eines Opting-Out-Modells (der Mitarbeiter verzichtet bewusst und freiwillig) lässt auch den Mitarbeitern, die an der Altersvorsorge nicht interessiert sind, die Möglichkeit stattdessen ein unwesentlich höheres Nettogehalt zu erhalten.

Schumacher Finanzen & Consulting implementiert vernetzt und schnittstellenlos die arbeitsrechtlichen, steuerrechtlichen, mathematischen, betriebswirtschaftlichen und administrativen Kompetenzen ein und schafft ein rechtssicheres System für viele Jahre zum Nutzen aller Beteiligten.

04.

Es spricht offensichtlich nicht mehr viel für den einstigen Klassiker der Finanzprodukte, die Kapitallebensversicherung.

Seit den Versicherungsvermittlern Anfang 2005 das schlagenste Verkaufsargument weggefallen ist – die Steuerfreiheit des Ertrags – war der Absatz bereits massiv eingebrochen. Die Nachteile der einstigen beliebtesten privaten Vorsorgeform für das Alter scheinen nunmehr jetzt in Gänze ungeschönt ans Licht zu treten, denn Neuverträge der Kapitallebensversicherung werden zum Januar 2012 unattraktiver, denn der Garantiezins soll von derzeit 2,25 % auf 1,75 % durch das Bundesfinanzministerium sinken. Damit ist er seit dem Jahre 2000 als er noch 4% betrug regelmäßig abgewertet.

Darüber hinaus scheinen sich auch die Überschussbeteiligungen, zu deren Zahlungen die Versicherer laut § 153 des Versicherungsvertrags-Gesetzes verpflichtet sind, im Sinkflug zu befinden. Durch das seit Jahren sehr niedrige Zinsniveau, das in diesem Jahr erstmals wieder gegenläufig ist, erzielen die Assekuranzen mit ihren Kapitalanlagen ihreseits nur geringe Renditen, da knapp 90% der Geldanlagen der Versicherungsunternehmen in entsprechend niedrig verzinsten Wertpapieren angelegt sind. (Quelle: LexisNexis Deutschland GmbH)

Gegnüber den fondsgebundenen Varianten bestanden hier in den vergangenen Jahren deutliche Nachteile. Manche sprechen aus diesem Grunde von einem Auslaufmodell, andere heben aber noch immer die Vorteile hervor und verweisen auf die hinlänglich bekannte Entwicklung in den USA, wo die erhoffte Rendite der in Aktien investierten Altersvorsorge “verzockt” (Westdeutsche Zeitung Online)wurde. “Im Vergelich dazu ist die Kapitallebensversicherung, auf die die Deutschen traditionell bauen, ein sicherer Hafen.” (WZ Online)

Eben diese Sicherheit ist nicht zuletzt der staatlichen Kontrolle zu verdanken. Wenn der Garantiezins gesenkt wird, so hilft dies den Versicherern, den Pflichten gegnüber ihren Kunden auch in Zukunft zu erfüllen. Was also auf den ersten Blick wie eine Schädigung des Produkts aussieht, ist in Wahrheit dessen Sicherung. Daneben bleibt bei den Versicherern der Druck, die Angebote attraktiver zu machen und den Renditeverlust durch Transparenz, Kostensenkung und Angebotserweiterung auszugleichen. So wurde gerade hinsichtlich der Flexibilität des Vertragsverhältnisses von vielen Gesellschaften reagiert. Inzwischen sind die unterschiedlichsten Arten und Durchführungen bei den einzelnen Gesellschaften möglich.

Für Schumacher Finanzen & Consulting ist die Kapitallebensversicherung bei vielen Anbietern noch immer oder schon wieder eine Alternative, die aber wohl gewählt sein muss. Im Bereich der privaten Lebens- und Rentenversicherung leistet Schumacher Finanzen & Consulting neben der Bedarfsanalyse, die stetige Überprüfung von bestehenden Altverträgen unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, die Wahl der technischen Gestaltung eines Vertrages und dessen Zusatzleistungen sowie die Wahl der Verzinsungssysteme oder des Investments.

05.

Johann Wolfgang von Goethe schreibt in seinem “Faust”: “Am Abend erst schätzt man das Haus.” – In diesem Sinne ist die eigene oder auch die vermietete Immobilie noch heute ein wichtiger Baustein der eigenen Altersvorsorge.

Ob Miete sparen oder durch die Vermietung Steuern sparen, beides macht Sinn als Ergänzung zu anderen Sparplänen. Beim Erwerb gibt es allerdings wichtige Aspekte zu beachten. Neben Lage und Verfassung der Immobilie spielen die zahlreichen Besonderheiten bei den staatlichen Förderprogrammen, der Aufbau der Finanzierung, deren Absicherung gegen Verlustrisiken sowie die mannigfaltigen steuerlichen Aspekte eine Rolle.

Schon in dieser Frühphase entsteht größter professioneller Beratungsbedarf, der nur von kompetenten Partnern wie Schumacher Finanzen & Consulting bezüglich aller wichtigen Aspekte wahrgenommen werden kann. Im direkten Zusammenhang zur Altervorsorge tritt die Immobilie bei der Veräußerung nach dem Modell der “umgekehrten Hypothek”.

Hiermit ist die Verrentung einer Immobilie, das heißt der Verkauf gegen eine Leibrente oder eine Zeitrente zu verstehen. Die Zeitrente dient dabei der klareren Festlegung des Verkaufspreises, als Sicherung der Altersversorgung ist jedoch die Leibrente zu bevorzugen, bei der der Verkäufer von regelmäßigen, lebenslangen monatlichen Zahlungen profitiert. Für den Käufer, der im Gegensatz zur Einmalzahlung nicht über ein solch hohes Eigenkapital verfügen muss, ergibt sich unter Umständen der Vorteil, dass mit dem Ableben die volle Summe noch nicht getilgt ist.

Der Vertrag kann jedoch auch bestimmte Sonderregelungen beinhalten, die dem Käufer auch über den Todesfall hinaus zu Leistungen wie Rentengarantiezeit für Erben, Nießbrauch oder Wohnrecht verpflichtet. Eine derartige Immobilienverrentung bietet bei sorgsamer Vertragsgestltung sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer von Haus oder Wohnung mehrere Vorteile, dennoch in Deutschland will sie sich nur langsam durchsetzen, so dass einige Banken eine solche “Rückwärts-Hypothek” nur sehr schleppend anbieten. Das angebotene Grundraster sieht dabei für den in der Regel über 60-Jährigen vor, dass er Eigentümer der Immobilie bleibt und das Grundeigentum zunehmend mit einer Grundschuld zugunsten der Bank belastet wird. Als Grenzwert dient der übliche Beleihungswert der Immobilie.

Dennoch, wer nun auf eine kapitalbildende Lebens- oder private Rentenversicherung gesetzt hat, musste in zeitenschwacher Börsen erleben, dass plötzlich die Garntieverzinsung herabgesetzt wurde. Zudem sind seit 2005 die Erträge aus Neuabschlüssen nicht mehr von der Steuer befreit. Da auch Auszahlungspläne, Investmentfonds oder einzelne Aktien in wirtschaftlich schwachen Zeiten nicht mehr die Rendite abwerfen, die für eine Altersversorgung notwendig sind, bedarf es manchmal auch besonderer Nieschenmodelle, die die Lücken schließen lassen und den Traum vom glücklichen Rentnerdasein erhalten.

Schumacher Finanzen & Consulting macht sich für den Gedanken stark, dass eine eigene Immobilie hierfür ein geeigneter Schlüssel sein kann.

06.

Für den Vermögensaufbau sowie die Altersvorsorge ist es sinnvoll regelmäßig einen bestimmten Geldbetrag auf die Seite zu legen und anzusparen.

Eine Möglichkeit dazu liegt in einem sogenannten Fondsparplan. Bei einem Sparplan in einem offenen Investmentfonds werden in einem variablen Turnus in einen bestimmten Fonds investiert. Der Mindestbetrag liegt meist schon in einem niedrigen Segment, so dass man schon mit kleinen Beträgen in die Wertpapieranlage einsteigen kann. Mit jeder Sparrate erfolgt ein Kauf in Anteile des ausgewählten Fonds, die in das Depot eingebucht werden. Das führt zu dem sogenannten “Cost-Average-Effekt”, der durch Ankauf mal zu einem niedrigem, mal zu einem hohem Kurs letztlich zu einem Durchschnittsanschaffungspreis führt, der deutlich unter den Höchstkursen liegt.

Altersvorsorge in einem Fondssparplan über Aktien, Renten, Geldmarkt oder Immobilienfonds ist eine sinnvolle Ergänzung zu staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten. Diese Arten sind staatlich meist nicht gefördert, können aber auch zu viel höheren Renditen führen als Alternativprodukte, die der staatlichen Förderung unterliegen.

Ein kompetenter Berater wie Schumacher Finanzen & Consulting hilft mit der hauseigenen Schumacher Vermögensverwaltung un dem daraus importierten Fachwissen die einzelnen Fallstricke, wie Verlustrisiken, Verfügbarkeit des Geldes, Beteiligungsgesetzgebung, Anlagehorizont und steuerliche Behandlung zu beachten.

Neben diesem ungeförderten Wertpapiersparen gibt es aber auch Fondssparpläne, die über das Vermögensbildungsgesetz gefördert werden, z.B. für Verträge über vermögenswirksame Leistungen. Ein solcher Vertrag ist aber weniger flexibel. Es ist eine Sparzeit von 6 Jahren vorgesehen. Danach sind die Anteile bis zum 01.01. des Folgejahres gesperrt. Erst nach einer Zeit können die Anteile verkauft werden.

Bei einem Riester-Fondsparplan sind die Fondsanteile, um die Riester-Anteile sowie die Steuervergünstigungen zu erhalten, sogar bis zum 60. Lebensjahr nicht veräußerbar. Für die Altersvorsorge können solche Sparpläne jedoch durchaus Sinn machen.

07.

“Plötzlich und unerwartet „, so heißt es oft in Traueranzeigen. Der Tod macht, was er will … vor allem wann er will.

Man kann sich nicht punktuell, sondern nur ganz grundsätzlich darauf vorbereiten. Umso wichtiger, dass man es frühzeitig macht, denn nicht selten wird der Todesfall zur Existenzfrage für die Hinterbliebenen oder den Geschäftspartner. Dabei ist die Absicherung der Hinterbliebenen und der Schutz des Vermögens eine komplexe Aufgabe und kann mit den verschiedensten Produktlösungen gestaltet werden.

Neben den unmittelbaren Vorsorgemaßnahmen wie der Bestattungsvorsorge, die dem Vermögensabzug durch die Beerdigungsmassnahmen entgegen wirkt, enthalten auch die verschiedenen Rentenversicherungen teilweise Hinterbliebenenklauseln.

Hier ist jedoch Obacht geboten. Was in der gesetzlichen Rentenversicherung noch selbstverständlich als Waisen- oder Witwerrente integriert ist und auch für Ehepartner und Kinder innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge geregelt wird, ist bei Riester und Rürup fakultativ. Rentengarantiezeiten oder der Abschluss von Hinterbliebenen-Renten ausschließlich für Ehepartner und kindergeldberechtigter Kinder muss vertraglich extra abgeschlossen werden und gehen zu Lasten der Rentenhöhe.

Aus diesem Grunde plädiert Schumacher Finanzen & Consulting im Grundsatz für die Risikolebensversicherung, die den effektivsten Hinterbliebenenschutz gegen das eigene Ableben darstellen. Sie läßt sich gezielt auf bestimmte Versicherungssummen abschließen und ist hinsichtlich der Begünstigten unbegrenzt, was besonders für Geschäftspartner wichtig sein kann. Darüber hinaus ist sie vergleichweise preisgünstig.

Für Schumacher Finanzen & Consulting ist der Tod kein Tabuthema und man ist auch hier kompetent, die individuell beste Lösung zu finden, um den Angehörigen oder den Geschäftspartnern im Fall aller Fälle die Existenzbedrohung zu ersparen.

08.

Kinder sind das Fundament unserer Zukunft.

Diesem Umstand sollte man entsprechend Rechnung tragen ohne in übertriebenem Versicherungsaktionismus zu verfallen. Schumacher Finanzen & Consulting empfielt diesbezüglich die selbstentwickelte Kundenkonzeption, in den der Absicherungsbedarf von Kunden für die gesamte Familie übersichtlich und leicht verständlich dargestellt sind. Um den weiteren Werdegang der „Kleinen“ gerecht zu werden, hat Schumacher Finanzen und Consulting daran anschließend ein Schüler, Azubi und Studentenkonzept entwickelt.

Egal ob Eltern oder Großeltern für die Kinder vorsorgen möchten, es gibt eine Vielzahl von Absicherungs- und Ansparmöglichkeiten für jeden Anspruch und Geschmack, die von Schumacher Finanzen & Consuling empfohlen werden können.