Nachhaltigkeit für unser Zusammenleben, zur Schonung der natürlich Ressourcen und zum Schutz einer intakten Natur für die kommenden Generationen geht uns alle an und sollte selbstverständlich sein! Jeder kann und muss seinen Beitrag dafür leisten und wir können gemeinsam eine Menge bewegen! Ein ignorantes „Weiter so“ kann und darf uns nicht zufriedenstellen und Ausreden dürfen nicht gelten! Daher haben wir uns in der Schumacher Gruppe entschieden, nicht nur unsere gesetzlichen Pflichten zu erfüllen, sondern darüber hinaus durch einen Nachhaltigkeitsbericht zu zeigen, dass wir wesentlich mehr tun. Dies möchten wir unseren Mandanten, Freunden und Geschäftspartnern auch einmal pro Jahr transparent aufzeigen und darlegen! Zuvor möchten wir aber die „Pflicht“ aufzeigen und erläutern, da das Thema en Detail noch nicht in der Breite überall angekommen ist.
Dass der Gesetzgeber an die Finanzbranche immer höhere Standards ansetzt, ist vielen Verbrauchern bis heute noch nicht ganz klar. Zu oft gilt noch das Vorurteil, dass es nur um den schnellen Abschluss geht. Weit gefehlt, denn die erfolgreichen Unternehmen in der Finanzbranche müssen für Ihre Umsatze nicht nur immer länger haften, immer mehr Fortbildungen nachweisen und strengere Haftungsregeln akzeptieren, nein auch das Thema Nachhaltigkeit muss bereits umgesetzt werden, bevor der Gesetzgeber sich selber darüber klar geworden ist oder auch nur ansatzweise für sich und seine Behörden Regeln formuliert hat! Ja Sie alle haben richtig gelesen! Die EU-Transparenzverordnung ist zwar seit dem 10.03.2021 in Kraft getreten aber wir als Finanzunternehmen wissen nicht, wie wir diese ganz genau umsetzen sollen! Hier wurde also der zweite Schritt vor dem ersten Schritt gemacht! Meckern und Jammern nützt aber NIX! Daher möchten wir Ihnen hiermit vorstellen, wie wir das Thema angehen und bereits umsetzen.
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken? Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? • Umwelt: In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte. • Soziales: Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben. • Unternehmensführung: Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei unseren Beratungen miteinzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden natürlich trotzdem angeboten, um unsere Unabhängigkeit nicht zu unterwandern aber es wird darauf hingewiesen und dem Mandanten die Entscheidung selber überlassen. Im Rahmen der Beratung wird gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für unseren Mandanten bedeuten.
Dies bedeutet zum Einen für Uns und unsere Mandanten, dass wir als Unternehmensgruppe das Thema Nachhaltigkeit selber permanent auf dem Schirm haben und vorantreiben zum Beispiel durch Onlineberatungen CO 2 neutraler zu werden, durch unseren Kulturpreis und viele Sportsponsorings unser soziales Engagement weiter zu entwickeln und durch Mitarbeiterpartizipation und permanente Fortbildung auch die eigene Unternehmensführung immer wieder zu prüfen. Dies sind nur einige wenige exemplarische Beispiele für die Einbeziehung der ESG Kriterien in unser tägliches Tun.
Darüber hinaus ist es für uns in der Ruhestandsplanung und Geldanlageberatung ebenfalls wichtig, unseren Mandanten in Beratung und Betreuung aufzuzeigen, wie die Versicherungen, Banken, Fondsgesellschaften mit den ESG Kriterien umgehen und welche Risiken entstehen können, wenn diese Unternehmen oder Anlageprodukte dies nicht tun.
Diese wichtigen Informationen über unseren internen Prozess und über das Thema Nachhaltigkeitsrisiken möchten wir Ihnen zum Start mit diesem Bericht geben. Zusätzlich informieren wir Sie über unsere „Nachhaltigkeitsinformation“ auf der Startseite unserer Homepage und künftig über unseren jährlichen Nachhaltigkeitsbericht der gesamten Schumacher Gruppe. Wir halten diese Maßnahmen des Gesetzgebers für unser Zusammenleben und die Zukunftssicherung für unsere Nachkommen als sehr sinnvoll und wollen und werden unseren Beitrag leisten!
Wir Alle an allen Standorten freuen uns auf Ihr Feedback und wünschen Ihnen weiterhin alles Gute und bedanken uns für Ihr Vertrauen in unsere Dienstleistung!
Das Team der Schumacher Finanzen Gruppe