Grunderwerbs-Förderung in NRW

Seit dem 30.08.22 können Immobilieneigentümer in Nordrhein-Westfalen einen Zuschuss zur Grunderwerbsteuer beantragen. Das Förderprogramm entlastet Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum spürbar: Das Bundesland unterstützt sie mit einem festen Fördersatz von zwei Prozent des Kaufpreises. Die Höchstgrenze beträgt jedoch 10.000 Euro. Zu beachten ist, dass die Förderung lediglich für selbstgenutztes Wohneigentum gilt, Kapitalanleger gehen daher leer aus. Darüber hinaus gibt es sie nur für Eigentümer, die in diesem Jahr eine Immobilie erworben haben oder noch erwerben werden. Anträge können bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden. Da nur eine begrenzte Summe für das Programm bereitgestellt wurde (400 Millionen Euro) sollte man sich bei der Einreichung der Anträge beeilen, um nicht doch noch leer auszugehen. Bereits am ersten Tag gingen über 6.000 Anträge ein. Der Antrag auf den Zuschuss für den Eigentumserwerb muss auf der Website der NRW-Bank gestellt werden.

Mit 6,5 Prozent des Kaufpreises gehört NRW zu den Bundesländern mit der höchsten Grunderwerbsteuer. Da auf Grund strengerer Vorgaben bei einem Großteil der Kreditinstitute mittlerweile die Nebenkosten vom Käufer aus Eigenkapital beglichen werden müssen, führt dies dazu, dass viele Kaufinteressenten keine Baufinanzierung bekommen. Denn nicht nur die Grunderwerbssteuer, sondern auch Notar- und Gerichtskosten sowie eventuell vorhandene Maklerkosten fallen darunter. Hier können schnell zwischen 8,5% und 15% an Nebenkosten auf den Käufer zukommen. Welche Kreditinstitute die Nebenkosten auch heute noch mitfinanzieren und bei welchem Kreditinstitut Sie die besten Konditionen bekommen können unsere Experten in einem persönlichen Gespräch gerne aufzeigen. Darüber hinaus können wir Ihnen auch bei der Immobiliensuche oder dem Verkauf ihrer Immobilie behilflich sein. Sprechen Sie uns gerne an.