Viele Menschen in Deutschland pflegen täglich ihre Angehörigen – oft ohne Erholung, Unterstützung oder Planungssicherheit. Dabei stehen ihnen laut Gesetz bis zu acht Wochen Auszeit im Jahr zu – bezahlt über die Verhinderungspflege.
Seit Juli 2025 gilt: Bis zu 3.539 Euro pro Jahr können flexibel für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Wer sich vertreten lässt – durch nahe Angehörige oder professionelle Dienste – bekommt diese Ausgaben von der Pflegekasse erstattet. Zusätzlich können Fahrtkosten, Übernachtungen und Verdienstausfälle geltend gemacht werden – vorausgesetzt, die entsprechenden Nachweise liegen vor.
Wichtige Details für Mandanten:
- Verhinderungspflege kann mehrmals im Jahr beantragt werden
- Bei stundenweiser Vertretung bleibt das Pflegegeld unangetastet
- Eine vollständige Auszahlung ist nicht pauschal möglich, sondern nur bei nachgewiesener Pflegevertretung
- Der Anspruch verfällt am Ende des Kalenderjahres, wenn er nicht genutzt wird
Fazit:
Verhinderungspflege ist eine wertvolle Möglichkeit, pflegende Angehörige zu entlasten – emotional, körperlich und finanziell. Aber die Erstattung ist an Bedingungen und Nachweise geknüpft – wer die Regeln kennt, kann die volle Leistung abrufen. Wir unterstützen Sie dabei – persönlich, strukturiert und verständlich.