Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil zur Riester-Rente gefällt, das weit über den konkreten Einzelfall hinausgeht. Im Mittelpunkt stand eine Klausel der Allianz Lebensversicherung, die es dem Unternehmen erlaubte, den garantierten Rentenfaktor in bestimmten fondsgebundenen Riester-Verträgen nachträglich zu senken. Diese Klausel wurde nun durch den IV. Zivilsenat (Az: IV ZR 34/25) als intransparent und unzumutbar eingestuft – und damit für unwirksam erklärt.
Unfaire Rentenfaktor-Senkungen
Viele Riester-Sparer mussten feststellen, dass ihr ursprünglich zugesagter Rentenfaktor deutlich reduziert wurde. Im verhandelten Fall sank er von 38,74 auf 30,84 – ein Rentenverlust von über 20 %. Grundlage dafür war eine Klausel, die seitens der Allianz zwischen Juni und November 2006 verwendet wurde und dem Versicherer erlaubte, bei sich verschlechternden Bedingungen eine Kürzung vorzunehmen. Eine Pflicht zur Wiederanhebung bei verbesserten Umständen enthielt sie jedoch nicht.
Der BGH stellte klar, dass eine solche einseitige Benachteiligung gegen das Symmetriegebot verstößt. Versicherer dürfen nicht nur Leistungen kürzen, ohne gleichzeitig zur Erhöhung verpflichtet zu sein, wenn sich die Lage später verbessert.
Rechte werden gestärkt
Das Urteil betrifft nicht nur die Allianz. Auch andere Versicherer wie Zurich, Axa oder LPV verwenden oder verwendeten vergleichbare Regelungen. Millionen Riester-Sparer könnten betroffen sein.
Versicherte mit entsprechenden Verträgen können nun eine Korrektur des Rentenfaktors verlangen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg stellt hierfür bereits einen Musterbrief bereit.
Zudem schafft das Urteil Rechtssicherheit: Künftige Vertragsklauseln müssen klar, transparent und vor allem ausgewogen formuliert sein.
Was Mandanten jetzt tun sollten
Betroffene sollten ihren Riester-Vertrag umfassend prüfen lassen – insbesondere wenn er zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurde. Wichtig ist: Eine Korrektur erfolgt nicht automatisch. Versicherte müssen ihre Ansprüche aktiv geltend machen.
Wir unterstützen Sie gerne bei:
✔ der Prüfung des Vertrags
✔ der Bewertung der Rentenfaktor-Senkung
✔ der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Allianz oder anderen Versicherern
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Vertrag betroffen ist, beraten wir Sie gerne individuell.
